Jonathan: Chats und Co.

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1.) Darf ich als besitzter eines Chat´s vor dem eintritt in meinem
     Chat die user mit z.b (Grob beschrieben)diesem Satz warnen?:
     "Ich als Administrator sehe von jedem ...die IP und bei
      Schweinischen oder Rechtsradikalen handeln werde ich diese an
      an den zuständigen behörden....und die gegebenfalls eine
      Rückverfolgung einleiten."
Darf man auf der art und weise Drohen?

Wieso nicht? Allerdings würde ich etwas mehr auf Rechtschreibung achten und "schweinisch" vielleicht durch "pornografisch" oder so ersetzen. Außerdem sollte dir klar sein, dass die behörden es nicht unbedingt stark interessiert, wenn jemand "schweinisches" in deinem Chat postet; die sind wohl eher an wirklich rechtlich verbotenen Sachen wie Kinderpornografie, rechtsradikalen Äußerungen usw. interessiert.

2.) Kann ich als besitzter irgenwas gegen lässtige User machen die
    es nur drauf absehen ärger zumachen? Nach dem bannen aus dem Chat
    kann er sich ja ne neue IP geben lassen und kommt immer wieder
    rein. Kann man sich da evtl an den Provider wenden?

Nur weil ein Benutzer lästig ist, wirst du beim Provider wohl keine Sperrung durchsetzen können, wobei ich auch nicht kapiere, wie der Provider das technisch durchführen sollte. Wenn ein "Hacker" was drauf hat, dann hast du wohl nicht viel Möglichkeiten den loszuwerden.