Günter Frhr.v.Gravenreuth : LG Berlin: Abmahnkosten auch bei sog. „Serienabmahnungen“

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Hellihello Günther,

wo findet sich denn die Quelle und wo ist die genannte "Serienabmahnungen" genannt. Dieser Sachverhalt bezöge sich ja dann u.U. auf die Höhe der Gebühren, oder?

Das Urteil ist noch nicht im Netz. Ich babe es auch nur als PDF.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)