Hi,
Dem Forenbetreiber sei dies „unmittelbar“ zuzurechnen, weil Moderatoren und Administratoren sich zu diesen Beiträgen geäußert hätten, also positive Kenntnis hatten, hieß es in der anwaltlichen Abmahnung weiter.
Erst vor kurzem wurde eine Anfrage hier wg. einer Abmahnung gegen einen Forums-Admin mit der gleichen Begründung in einem vergleichbaren Fall (Admin hatte wg. Antwort Kenntnis von einem UrhG-Verstoß) als "gerechtfertigt" beantwortet.
Aber schön, wenn dein Pawlowscher Reflex mal wieder was etwas gefunden zu haben scheint - auch wenn man es, wie leider meistens, nicht nachvollziehen kann.
Gruß, Cybaer
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Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
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