Hi,
Wir haben schon einmal darüber diskutiert, ob ein Urheberrecht an einem solchen widerrechtlichen oder rechtswidrigen "Werk" entsteht. Das wurde verneint (wenn auch nicht wirklich überzeugend).
Verbüffend. Denn ich sehe im Akt der reinen Vervielfältigung keine auch nur irgendwie geartete eigene geistige Leistung, die zur Erlangung eines Rechtsanspruches allerdings *zwingend* notwendig ist. Außerdem stellt das UrhG klar (IIRC analog zum BGB), daß man an rechtwidrig erworbenen Werken/Dingen per se keinen eigenen Rechtsanspruch erwerben kann.
Gruß, Cybaer
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