Hello,
Die Frage war aber, ob man an rechtswidrigen Werken einen eigenen Rechtsanspruch erwerben kann.
Jein. Das war damals die Frage und wir haben sie durchaus zu meiner Unzufriedenheit beantwortet, oder nicht beantwortet... :-)
Die heute Frage war eher: Darf man eine Straftat (und ich denke, die Bundeskanzlerin öffentlich zu diffamieren wird eine sein) einfach durch übermalen beseitigen, nur weil man Eigentümer der Hauswand ist? Schließlich könnte das zur Strafvereitelung beitragen.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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