Moin!
Heise wird nach meiner Voraussicht die Unterlassungeserklärung bekommen, aber nicht die Kosten für die Abmahnung. Das ist natürlich nur die Ansicht eines Schlossers aus dem Osten.
Ich korrigiere mich selbst. Das Urheberrecht gilt als sehr schwierig. Die normale Hausanwaltsschaft oder Rechtsabteilung eines Verlages, die sich ansonsten nur mit zahlungssäumigen Abonenten und ebensolchen Inserenten herumärgert, kann da durchaus nicht ausreichend ausgebildet sein. Folge: ein Spezialist ist erforderlich, die Kostennoten sind rechtens. Man lese ein wenig beim BGH nach :)
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
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