Gernot Back: Erotik

Beitrag lesen

Hallo wahsaga,

So, wie beispielsweise Abtreibung auch nur eine ganz normale medizinische "Dienstleistung" ist ...

Wenn wir uns da auf einen Vergleich einlassen: Diese medizinische Dienstleistung wird, obwohl vom Strafrecht zwar als Unrecht aber als nicht strafbar erachtet und von den gesetzlichen Krankenkassen sogar bezahlt!

Die Darstellung menschlicher Lust hingegen ist strafbar, aber nur, wenn man Minderjährigen dazu Zugang verschafft bzw. Leute gegen Ihren Willen damit konfrontiert oder Leuten, die willens sind, sich so etwas anzusehen, Geld für die Vorführung der Darbietung in einem "Lichtspieltheater" abknöpft statt für ein gleichzeitig in die Hand gedrücktes schmutziges Hefterl oder ein während der filmischen Darbietung offeriertes Getränk.

Ganz schön gaga, unser Rechtssystem, fast so wie in den USA, aber nur fast!

Gruß Gernot