at: ISDN-Anlagenanschluss (oberhalb des Mittelstandes)

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Hallo.

Es stellt in der Regel kein großes Problem dar, größere Blöcke auf Vorrat zu erhalten, etwa wenn man in Aussicht stellt, zu einem späteren Zeitpunkt mehr Anschlüsse zu bestellen.

Diese Regel wird aufgrund der in einigen Vorwahlbereichen herrschenden Rufnummernknappheit immer weniger zu ebendieser.

Das mag sein. Ich habe die von mir geschilderte Erfahrung an mehreren Standorten selbst gemacht, so dass ich es auch verallgemeinere, jedoch meine Formulierung bewusst so gewählt habe, dass es keine Selbstverständlichkeit ist.

Dies regelt im Allgemeinen die Telefongesellschaft für den Betreiber.

Diese Erfahrung kann ich in mehreren Ortsnetzbereichen nicht teilen. Hier bestehen aktuell die von meinem Brötchengeber verwendeten, nicht gerade kleinen Anbieter darauf, bei einer bestimmten Wunschgröße des Rufnummernblocks die gemäß "Methode 1" der verlinkten Seite entsprechende Anzahl "Nutzkanäle" zu erwerben. Die Anzahl der tatsächlich angeschlossenen Teilnehmer bzw. der Rufnummernbedarf interessiert sie dabei nicht.

Schade, denn gerade das empfand ich als einen weiteren Pluspunkt des Geschäftskundendaseins. Ob da bei euch etwas besonders schlecht oder bei uns besonders gut gelaufen ist, kann ich nicht beurteilen, hatte aber den Service, den wir mehrfach so in Anspruch genommen haben, schon deshalb für selbstverständlich gehalten, da sich der Anbieter nicht lange bitten ließ.

Wenn man dann auch noch seine Leitungen aus Redundanz- und Kostengründen auf mehrere Carrier aufteilen möchte, bekommt man von jedem Carrier eine eigene Einwahlnummer inkl. Rufnummernblock, auch wenn man nach außen hin nur eine benötigt.[1][2] Der Carrier, über den die offizielle Rufnummer laufen soll, will auch nur dann die Beantragung der Rufnummer übernehmen, wenn die gemäß "Methode 1" "benötigte" Anzahl Anschlüsse bei ihm erworben werden. Die Anschlüsse bei den anderen Carriern interessieren ihn dabei nicht.

Das ist ja normal, wobei die Gesellschaften ja wenigstens mit der Problematik vertraut sind.

Ähnliches gilt auch, wenn besonders viele Nebenstellen erreichbar sein müssen, auf diesen aber selten gleichzeitig telefoniert wird, folglich wenige Kanäle genutzt werden.

Für diese Fälle ist die "Methode 2" anzuwenden. Und dann hat sich, wie zu lesen ist, und von unseren Anbietern bestätigt wird, der Betreiber der TK-Anlage selbst an die Bundesnetzagentur zu wenden. Dass dabei der Carrier dem TK-Betreiber dabei etwas Schützenhilfe gibt, muss ja nicht ausgeschlossen sein.

Diese Handhabung kennt man ja von öffentlichen Krediten, wobei die ja teilweise sogar über die Hausbank laufen sollen, damit noch einmal jemand mit Sachverstand darüberliest.

Der Anlagenbauer hat aber mit der Beantragung der Rufnummern nichts zu tun. Selbst wenn Anlagenbauer und -vertrieb nicht die selben sind und der Vertrieb zufälligerweise auch noch Carrier ist, verkauft der Vertrieb völlig unabhängig von den Rufnummern lediglich die Schnittstellenbaugruppen in jeder beliebigen vom Kunden gewünschten Anzahl.

Die von uns beauftragen Anlagenbauer haben immer auch einen Rundum-sorglos-Service im Programm gehabt, den wir nur deshalb nicht genutzt haben, weil die Telefongesellschaften uns so gut versorgt haben.
MfG, at