Hallo Rainer,
also ein Vertrag bedarf nicht einer schriftlichen Form, das sollte der wehrte Kunde wissen. Das mit dem urheberrecht weiß ich nciht so genau, aber da kann ich mich mal für Dich schlau machen. Ich denke schon, das sich da prinzipiell etwas machen läßt.
ich habe für einen Kunden ein Script erstellt für das er 290,00€ incl. MwSt zu zahlen hat. Rechnung wurde ordnungsgemäß erstellt und das Script fehlerfrei geliefert. Es ist auch seitdem im Einsatz.
Jetzt kommt er mir ziemlich dumm: "Habe keinen schriftl. Auftrag erteilt..." usw.
Das stimmt leider. Demzufolge kann ich wohl nichts machen. - ABER!!!
- Wie ist das mit den Urheberrechten? Die liegen doch, und das könnte ich zweifelsfrei nachweisen, bei mir.
Kann ich jetzt auf Verletzung der Urheberrechte klagen und das Geld auf diesemk Weg holen?Gruß Rainer