Moin!
ich bin arbeitslos geworden und habe mich prompt bei einer qualifizierungsmaßnahme mit vorheriger absprache des arbeitsamtes angemeldet (im alleingang, keine anweisung der aa).
da ich in diesem bereich keine kenntnisse habe wurde mir das auch genehmigt.
doch nach 14 tagen stellte sich heraus das es ein fachgebiet ist das mit überhaupt nicht liegt.
zudem kommt noch das der unterricht (8.std/tag) sehr unstrukturiert ist was mir noch mehr probleme bereitet.
Nur, damit ich das richtig verstehe:
Du wirst arbeitslos. Meldest dich fristgerecht beim Arbeitsamt, Arbeitslosengeld etc. wird geregelt. Und suchst dann natürlich einen neuen Job oder die Möglichkeit, durch Weiterbildung einen anderen Job zu finden.
Und findest dann eine Qualifizierungsmaßnahme für ein anderes Fachgebiet, die dir das Arbeitsamt auch extra bezahlt.
Und nun stellst du nach 14 Tagen Einstieg ins Thema fest: "Halt, das ist alles komplett idiotisch - weder ist das Fachgebiet für mich persönlich interessant, noch ist die didaktische Aufbereitung des Unterrichts irgendwie gut oder auch nur durchschnittlich".
Und jetzt fragst du dich, wie du aus dieser Maßnahme wieder herauskommst.
nun meine frage an euch, gibt es eine chance da wieder rauszukommen ohne das die aa droht meine leistung zu kürzen?
Da würde ich doch einfach mal sagen: Sprich mit deinem Arbeitsamt. Drüber zu sprechen, dass du die Unterrichtsleistung für mangelhaft hälst und dich die Maßnahme beruflich nicht weiter bringt, ist ja nicht verboten.
Zwei Dinge können passieren: Entweder interessiert sich dein Sachbearbeiter für dich, nimmt deine Information ernst, schreibt die mangelhafte Durchführung des Unterrichts in irgendeine zentrale Info-DB und versucht, den Qualifizierungsvertrag mit dem Unternehmen zu kündigen, um dem Steuerzahler die Kosten zu sparen - dann wird er dir schon direkt sagen, dass er dich unterstützt.
Oder dein Sachbearbeiter interessiert sich für deine Infos nicht die Bohne und sagt "Herr dübel, Sie haben das gewollt, also gehen Sie da auch hin bis zum Ende, sonst kürze ich Ihnen das Geld." Dann weißt du, woran du bist.
Und hast dann immer noch mehrere Möglichkeiten: Entweder gehst du da weiter hin und entdeckst, dass das Gebiet doch noch irgendwas bringt, der Unterricht durch andere Lehrer besser wird, oder zumindest dein Tag vergeht. Oder du gehst da nicht mehr hin, sondern suchst und findest einen neuen Job (dann kann dir die Arbeitsagentur ja kaum vorschreiben, den nicht anzunehmen). Oder du gehst da trotzdem hin und suchst nebenbei einen Job.
leider konnte ich ja vor dem unterschreiben des vertrages nicht wissen das dieses fachgebiet überhaupt nichts für mich ist.
Das heißt also, das Du den Vertrag eingegangen bist und die Maßnahme bezahlst? Was sagt der Vertrag über Kündungsfristen und -rechte? Nachlesen! Und mit der Arbeitsagentur sprechen! Ist doch logisch. Immer mit denen sprechen, die das Geld bezahlen und bei denen du deswegen in der Verpflichtung stehst, wenn du an dieser Verpflichtung was ändern willst.
Ich sehe die Gefahr jedenfalls nicht, in der du dich wähnst: Einfach weiter die Maßnahme absitzen wäre die offensichtlichste Lösung für jeden, der ohne Eigeninitiative nur die Stütze kassieren will. Initiative hast du schon gezeigt, indem du die Maßnahme gesucht hast. Und das AA war einverstanden und zahlt (oder etwa nicht?). Jetzt siehst du, dass das AA das Geld leider zum Fenster rauswirft, und willst das stoppen. Also wieder Initiative zeigen.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."