gudn tach!
Meiner Meinung nach trifft §44 zu, siehe http://www.deutsche-rechtschreibung.de/regelwerk.pdf#page=45.
Vergleiche dort Vitamin-B-haltig. Marcs Argumentation überzeugt mich nicht.
vergleiche auch auf seite s. 57 das beispiel "Formel-1-tauglich".
prost
seth