Bernd: Newsletter abonnieren - Checkbox standardmäßig aktiv

Guten Tag,

Ich habe eine kurze rechtliche Frage zum Abonnieren eines Newsletters während eines Registrierungsprozesses.
Ist es erlaubt den Haken für "[x] Ich möchte den Newsletter abonnieren." standardmäßig zu setzen oder muss dieser aktiv vom Benutzer gesetzt werden?
Wäre schön, wenn mir jemand bezgl. dieser Rechtssprechung auch klare Quellen nennen könnte.

schöne Grüße,
Bernd

  1. Ist es erlaubt den Haken für "[x] Ich möchte den Newsletter abonnieren." standardmäßig zu setzen oder muss dieser aktiv vom Benutzer gesetzt werden?
    Wäre schön, wenn mir jemand bezgl. dieser Rechtssprechung auch klare Quellen nennen könnte.

    Zu Urteilen über die Defaulteinstellung von Checkboxen ist nichts bekannt.

    Das Resultat ist entscheidend: Wird der Wille des Nutzers gewahrt?

    CU,
    Checkboxer

  2. Hell-O!

    Ist es erlaubt den Haken für "[x] Ich möchte den Newsletter abonnieren." standardmäßig zu setzen oder muss dieser aktiv vom Benutzer gesetzt werden?

    Das Zusenden von Newslettern erfordert eine Einverständniserklärung des Empfängers (Opt-In). Das heißt m.E., dass ein aktives Handeln erforderlich ist, und sei es nur in der Form, dass ein Häkchen gesetzt wird.

    Wäre schön, wenn mir jemand bezgl. dieser Rechtssprechung auch klare Quellen nennen könnte.

    Gefunden habe ich diesen Aufsatz und diese Rechtsprechungsliste.

    Für deinen konkreten Fall (Kombination aus Anmeldung und Newsletter) solltest du auf jeden Fall professionellen Rat einholen.

    Siechfred

    --
    Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
    Siechfreds Tagebuch || Falle Aufteilungsbescheid || RT 221 Erfurt-Altstadt i.V.
  3. Tachchen!

    Etwas ketzerisch:
    Das ist inzwischen auch egal, weil es kaum eine rechtlich sichere
    Möglichkeit des Opt-In gibt.

    Nach wie vor empfinden nicht wenige Gerichte selbst die erste Mail beim
    Double Opt-in als abmahnungsfähigen Spam. Die einzige Möglichkeit, da
    wirklich sicher zu fahren, wäre also eine Newsletterbestellung im Rahmen
    eines anderen Vorgangs (wie bei dir die Registrierung) in Verbindung mit
    einer Verifizierung vor dem ersten Newsletterversand (dies könnte zum
    Beispiel die erfolgreiche Lieferung einer bestellten Ware sein).

    Dann sollte auch das voraktivierte Häkchen nicht stören, denn im Rahmen
    von AGBs werden zur Not ganz andere Sachen vereinbart.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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