Muss ich riskieren, dass das Finanzamt die Rechnungen und Zahlungen (auf dem KOntoauszug) nicht akzeptiert und ich sie nicht absetzen kann?
Nein, die elektronische Signatur von Rechnungen ist (derzeit) nur für Rechnungen im umsatzsteuerlichen Sinne Pflicht.
Ich bin umsatzsteuerpflichtig und möchte selbstverständlich die Vorsteuer abziehen. Gibt das Probleme?
Kalle