*Markus: CV, Motivationsschreiben im Anhang, oder Teil des CV?

Hallo,

ich würde ich gerne wissen, ob ein Motivationsschreiben Teil des Lebenslaufes ist, oder ob das Motivationsschreiben als Zusatz neben den Kopien der Zeugnisse beigefügt wird? Falls das Motivationsschreiben Teil des Lebenslaufes ist, müsste ich dann den Hinweis auf die Beifügungen (also Zeugnisse) unten im Motivationsschreiben erwähnen, oder doch im Lebenslauf?
Ich denke mir, dass es formal etwas seltsam aussehen würde, nach den Erwähnungen der Beifügungen im Lebenslauf die "dritte Seite" beizugeben.

Markus

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http://www.apostrophitis.at
六 7東曲 人港ラ
  1. Hallo

    Das Motivationsschreiben kann als Anhang (als sog. 3. Seite) der Bewerbung beigefügt werden. Der Lebenslauf bezieht sich nur auf Schulaabschluss, Berufsleben etc, da hat das Motivatiosschreiben nix verloren.

    grüße aus dem allgäu

    1. Hallo,

      alles klar, aber etwas, das mir nicht ganz klar ist, ist mir noch eingefallen. Ist es wirklich üblich, dass der Lebenslauf unterschrieben wird (v.a. in Österreich)?

      Markus.

      --
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      1. Also in Deutschland ist es Pflicht (weil der Addressat sie Handschrift sehen möchte). Ich weis nicht sicher, wie es in Österreich ist, aber ich kann mir vorstellen, dass es ähnlich ist.

        1. Moin!

          Also in Deutschland ist es Pflicht (weil der Addressat sie Handschrift sehen möchte). Ich weis nicht sicher, wie es in Österreich ist, aber ich kann mir vorstellen, dass es ähnlich ist.

          Nein, von Pflicht kann keinerlei Rede sein. Manche tun es, andere lassen es.

          Ein Lebenslauf ist kein amtliches Dokument, sein Wert wird durch eine Unterschrift nicht erhöht. Und für welche beruflichen Tätigkeiten wird heutzutage noch wirklich eine Handschrift benötigt - außer man bewirbt sich als Kalligraph.

          Mein Fazit deshalb: Die Unterschrift auf dem Lebenslauf ist verzichtbar. Insbesondere, wenn man den elektronischen Weg wählt.

          - Sven Rautenberg

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          1. Hi,

            Ein Lebenslauf ist kein amtliches Dokument, sein Wert wird durch eine Unterschrift nicht erhöht.

            Naja, Unterschriften sind ja nicht nur für amtliche Dokumente erforderlich - auch privatrechtliche Verträge usw. werden unterschrieben.

            Die Unterschrift auf dem Lebenslauf ist verzichtbar.

            Außerdem unterschreibt man doch das Anschreiben - also ist sowieso eine Unterschrift vorhanden, wenn wirklich jemand die analysieren will ...

            Insbesondere, wenn man den elektronischen Weg wählt.

            Da ist die Analyse der eingescannten Handschrift sowieso begrenzt - da Druckpunkte usw. nicht mehr erkennbar sind.

            cu,
            Andreas

            --
            Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
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