Hi,
Genauso wenig kann die BAA nicht einen Zeugen Jehovahs zwingen, einen Job in einer Moschee anzunehmen, oder einem Muslimen einen Job in einem Schweineschlachthof, oder?
Dasselbe gilt für den Moslem im Schlachthof. Jeder Moslem darf Rindviehcher, Schweine, Schafe, Hühner und sonstige Lebewesen schlachten. Er darf nur nicht alles essen.
Du solltest Dich informieren, bevor Du Deine persönliche Meinung als Tatsache verkaufst.
In den internen Hinweisen der BA steht u.a.:
»Es ist eine Einzelfallabwägung zwischen der typischen Lebensweise und den kulturellen oder religiösen Konflikten und Volksgruppen Tabus, die die Ausübung einer bestimmter Beschäftigungen (10.20) zur Folge hätte, vorzunehmen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn ein Moslem ablehnt in einem Produktionsbetrieb zu arbeiten, der Schweinefleisch verarbeitet.«
Nachzulesen bei der BA (wenn man den Link dort findet;-) oder bei Tacheles, die die Veröffentlichung eingeklagt hatten.
Du siehst, dass die BA offensichtlich mehr Feingefühl besitzt als Du bzw. als Du vermutest.
Zum Problem von Thorsten steht leider nichts so Konkretes hier drin. Zwar dürfen selbst ehemalige Prostituierte nicht zur Prostitution gezwungen werden, aber ob die Arbeit an Pornoseiten auch ein zu berücksichtigendes Tabu darstellt, müsste wohl im Einzelfall geklärt werden. Ich würde den Sachbearbeiter zumindest auf diese Richtlinie der BA hinweisen und darauf plädieren.
freundliche Grüße
Ingo