Impressum
Christian
- recht
Hallo,
wollte mal fragen, wie es ist, wenn man eine Seite hat, die NICHT in Deutschland ist sondern in Amsterdam. Hab mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht geschaut, aber da steht auch nicht, ob man auch in Amsterdam ein Impressum braucht und was da drauf muss.
Weiß jemand von euch mehr darüber?
Gruß,
Christian
wenn ich mch recht errinere, fällt es unter Deutsches Recht, wen der Besitzer Hauptsitz in Deutschland hat.
MFG
bleicher
Hallo,
nee nee du da hast du was falsch verstanden, die Seite ist in Amsterdam dann auch angemeldet. Es geht einfach um eine Erotik Seite von einem Kunden und ich habe damit kaum Erfahrung was sowas im Ausland angeht.
Gruß,
Christian
prinzipiell gesehen - im Land X ist Morden erlaubt. DU bist Bürger aus dem Land Y wo es verboten ist. Wenn du im Land X mordest, kannst du dafür im Land Y bestraft werden?
MFG
bleicher
Hallo,
Wenn du als Deutscher in den USA Mordest kannst du u.U. mit der Todesstrafe rechnen (eines von zahlreichen Argumente gegen eben diese).
In der Schule (ist allerdings schon eine Zeit her) hab ich gelernt, dass ein Verbrechen nach dem Recht des Landes, in dem das Verbrechen stattgefunden hat, bewertet wird.
Michael.
In der Schule (ist allerdings schon eine Zeit her) hab ich gelernt, dass ein Verbrechen nach dem Recht des Landes, in dem das Verbrechen stattgefunden hat, bewertet wird.
ergo - es gelten die Gesetze von Amsterdam..nur das eine Webseite aus aller Welt erreichbar ist :)
MFG
bleicher
Hallo Michael!
In der Schule (ist allerdings schon eine Zeit her) hab ich gelernt, dass ein Verbrechen nach dem Recht des Landes, in dem das Verbrechen stattgefunden hat, bewertet wird.
Es ist mir Vorsicht zu genießen. Seit dem Sex-Tourismus nach Thailand und der Kinderprostitution dort gibt es (vielleicht ist es aber nur in dieser Art der Kriminalität der Fall) das Wohnortsprinzip. Wenn sich also heraus stellst, dass ein in Deutschland angemeldeter Mann nach Thailand gefahren ist, um sich dort an Kindern zu vergreifen, wird er sehr wohl in Deutschland dafür belangt.
Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
Patrick
prinzipiell gesehen - im Land X ist Morden erlaubt. DU bist Bürger aus dem Land Y wo es verboten ist. Wenn du im Land X mordest, kannst du dafür im Land Y bestraft werden?
Ja. Es gibt auch Verbrechen, für die ein Bürger des Staates X, der diese Tat im Staat X verübt hat, im Staat Y dafür bestraft werden kann.
Das steht allerdings in keinem Zusammenhang mit der Impressumspflicht,
Schöne Grüße,
Johannes
Hell-O!
die Seite ist in Amsterdam dann auch angemeldet.
Die Niederlande gehören wie die BRD zur EU, ist also genauso verpflichtet gewesen, die EU-Richtlinie umzusetzen.
Siechfred