Patrick Andrieu: Impressum

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Hallo Michael!

In der Schule (ist allerdings schon eine Zeit her) hab ich gelernt, dass ein Verbrechen nach dem Recht des Landes, in dem das Verbrechen stattgefunden hat, bewertet wird.

Es ist mir Vorsicht zu genießen. Seit dem Sex-Tourismus nach Thailand und der Kinderprostitution dort gibt es (vielleicht ist es aber nur in dieser Art der Kriminalität der Fall) das Wohnortsprinzip. Wenn sich also heraus stellst, dass ein in Deutschland angemeldeter Mann nach Thailand gefahren ist, um sich dort an Kindern zu vergreifen, wird er sehr wohl in Deutschland dafür belangt.

Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
Patrick

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_ - jenseits vom delirium - _
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