Siechfred: Steuerfrage :-)

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Hell-O!

Die Gutschriften stammen aus einem Partnerprogram und verstehen sich als Vermittlungsprovision, ich werde dort als Privatperson oder was auch immer geführt, jedenfals behält er die Vorsteuer ein weil er diese von den Endkunden erhalten hat, also muss er diese ja auch abführen, solange ich Sie Ihm nicht wegnehme :-)

Ähm, verstehe ich nicht. *Jeder* muss den auf einen steuerpflichtigen Umsatz entfallenden Umsatzsteuerbetrag an den leistenden Unternehmer zahlen, egal ob er selber Unternehmer ist oder Endverbraucher. Ob der Kunde auf der Steuer sitzen bleibt oder sie seinerseits im Rahmen der Umsatzbesteuerung als Vorsteuer zum Abzug bringen kann, ist (bis auf wenige Ausnahmen, die hier mit Sicherheit keine Rolle spielen) schnurzpiepegal.

Kann man eigentlich darauf bestehen eine Druckrechnung zu erhalten wenn keine Signatur vorhanden ist ?

Selbstverständlich, die ordnungsgemäße Rechnungslegung ist Nebenpflicht des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts. Den Anspruch auf Erteilen einer Rechnung kannst du allerdings nur auf dem zivilrechtlichen Wege durchsetzen (weitere Einzelheiten dazu in meinem Posting vom 19.02.2005).

Siechfred

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Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
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