Hi Martin,
Wie heißt es doch noch gleich? Die Gebühren sind schon dann fällig, wenn ein Rundfunk- oder Fernsehgerät zum Empfang bereitgehalten wird. Also das Vorhandensein, die Tatsache, dass ich fernsehen *könnte*, genügt schon.
Ok, ich gehe dann mal Kindergeld beantragen.Obwohl ich keine Kinder habe aber das Gerät dafür ist vorhanden!
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