Sven Rautenberg: Terroranrufe

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Moin!

Wenn Frau und Herr unbekannt verheiratet sind, dann ist m.E. sowieso keine Anzeige möglich.

Wieso denn das nicht? Selbstverständlich kann jedermann jede andere Person anzeigen, vollkommen unabhängig von deren Verwandtschaftsverhältnis.

Eheleute genießen das Recht der Aussageverweigerung - müssen es aber nicht nutzen. Aber da hier von "geschiedener Mann" die Rede ist, dürfte die Lage eindeutig sein.

Aber ein Anwalt kann per Abmahnung vorgehen.

Das wiederum dürfte schwierig werden, IMHO.

- Sven Rautenberg

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