Rechnung von Privat
toby
- sonstiges
Hi,
hab gestern eines meiner Webprojekte bei Ebay verkauft.
Der Gewinner der Auktion möchte eine Rechnung. Da ich Privatperson bin, muss die Rechnung doch etwas anders aussehen, oder? Also muss ich extra "Gesamtbetrag ohne MwSt" hinschreiben, da ich ja keine verlangen darf, nachdem ich ohne Gewerbe keine abgebe oder wie war das gleich nochmal...
danke für einen geeigneten link oder tipp.
PS: darf ich als leistung nur hinschreiben "aufwandsentschädigung" oder ist da alles erlaubt?
n'abend,
Der Gewinner der Auktion möchte eine Rechnung. Da ich Privatperson bin, muss die Rechnung doch etwas anders aussehen, oder? Also muss ich extra "Gesamtbetrag ohne MwSt" hinschreiben, da ich ja keine verlangen darf, nachdem ich ohne Gewerbe keine abgebe oder wie war das gleich nochmal...
ich bin zwar kein Steuerberater, aber soweit ich weiss bedarf es lediglich einer Quittung.
PS: darf ich als leistung nur hinschreiben "aufwandsentschädigung" oder ist da alles erlaubt?
"für sexuelle Gefälligkeiten" sorgt doch immer wieder für ein wenig Freude :)
weiterhin schönen abend...
Hell-O!
hab gestern eines meiner Webprojekte bei Ebay verkauft.
Der Gewinner der Auktion möchte eine Rechnung. Da ich Privatperson bin, muss die Rechnung doch etwas anders aussehen, oder? Also muss ich extra "Gesamtbetrag ohne MwSt" hinschreiben, da ich ja keine verlangen darf, nachdem ich ohne Gewerbe keine abgebe oder wie war das gleich nochmal...
Darüber hatte ich mir mal Gedanken gemacht.
Siechfred
Hallo,
Fall 1, der Käufer ist Kaufmann/Gewerbetreibender/Unternehmer:
Hier ist die Sache klar:
Der Käufer muß wissen, ob der Rechnungsbetrag Mehrwertsteuer enthält, die er als Vorsteuer von seiner Umstatzsteuerlast absetzen kann. Damit er das kann, muß die Rechnung zwingend vollständig sein, also Nettbetrag, Bruttobetrag, MwSt-Betrag und -satz explizit enthalten.
Problem: Du mußt den MwSt-Betrag als Umsatzsteuer an das FA abführen.
Alternative: Keine MwSt ausweisen. Dann muß dem Käufer aber vor dem Kauf bekannt sein, daß der Kaufpreis netto ist und Du nicht umsatzssteuerpflichtig bist (oder er muß dies im Nachhinein akzeptieren).
Fall 2. Kauf durch Privatperson:
Weiß ich nicht genau. Einerseits zahlen (eherliche) Endverbraucher _immer_ Mehrwertsteuer, dafür ist die da, andererseites werden einmalige Geschäfte zwischen Privatpersonen regelmäßig abgeschlossen, ohne diese Steuer auch nur zu erwähnen.
Frag den Käufer, warum er die Rechnung braucht. Vielleicht geht es Ihm gar nicht um Steuer, sondern um Gewährleistung oder wirklich nur um einen Beleg (Quittung) dafür, daß er auch gezahlt hat und Du damit keine Ansprüche/Rechte an der gehandelten Sache mehr hast.
Shepard
!! Alle Darstellungen/Empfehlungen beruhen auf SELF angeeignetem Wissen, daß sich in der Unternehmenspraxis bewährt hat, stellen aber _keinerlei_ rechtlich verbindliche Auskunft dar.!!!