zwerg: .htaccess Emailadressen und Rechte

Glück auf!

Ich habe gerade angefangen, einige Bereiche meiner Homepage
mithilfe von .htaccess zu schützen.

  1. Kann ich in den geschützten Bereichen, also dort, wo man
    sich zunächst einloggen muss unbekümmert die Emailadressen
    meiner Freunde (Einverständnis bekäme ich) veröffentlichen
    oder sind sie dort auch Spam gefährdet?
    Ich vermute mal dort sind sie sicher, weil robots da ja
    eigentlich net reinkommen, aber ich will sicher gehen.

  2. Kann ich in den geschützten Bereich, Songtexte veröffentlichen
    ohne eine Abmahnung von der Musikindustrie zu bekommen?
    Ich meine, die kommen da ja net rein und wo kein Kläger, da kein
    Richter. Aber ich will den rein rechtlichen Aspekt  mal gerne
    wissen. Das ist doch eigentlich das gleiche (oder war es dasselbe?),
    als ob ich die Songtexte meinen Freunden eine Kopie auf Papier
    davon gebe; denn nur die kommen ja da dran. Somit ja eigentlich
    nicht öffentlich und erlaubt, oder?

Ich hoffe ihr verzeiht mir, dass ich meine Meinung dazu bereits
vorweggenommen habe, aber ich wollte damit eigentlich nur
meine Frage näher erläutern. Und so habt ihr´s einfacher,
wenn ich richtig liege, reicht ein "1)/2) passt schon" ;-)

Grüße
zwerg Alex

  1. hallo,

    1. Kann ich in den geschützten Bereichen, also dort, wo man
      sich zunächst einloggen muss unbekümmert die Emailadressen
      meiner Freunde (Einverständnis bekäme ich) veröffentlichen
      oder sind sie dort auch Spam gefährdet?

    Sie sind "dort" überhaupt nicht gefährdet, solange du ihnen nicht automatisch alle fünf Sekunden irgendwas schickst. Im übrigen ist meine Adresse nicht deswegen "gefährdet", weil sie hier im Forum vielfach verzeichnet ist, sondern weil ich sie vor Jahren mehrfach im Usenet angegeben habe.

    Ich vermute mal dort sind sie sicher, weil robots da ja
    eigentlich net reinkommen, aber ich will sicher gehen.

    Vermutlich möchtest du dich damit beschäftigen, was "robots" und die "spider" tun (können).

    1. Kann ich in den geschützten Bereich, Songtexte veröffentlichen
      ohne eine Abmahnung von der Musikindustrie zu bekommen?

    Nein.

    Ich meine, die kommen da ja net rein und wo kein Kläger, da kein
    Richter.

    Wo eine Lizenzverletzung ist, wirds teuer. Früher oder später. Punkt.

    Grüße aus Berlin

    Christoph S.

    --
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      1. Kann ich in den geschützten Bereich, Songtexte veröffentlichen
        ohne eine Abmahnung von der Musikindustrie zu bekommen?

      Nein.

      Müsste aber legal sein. Die Songtexte sind ja nicht der Öffentlichkeit bereitgestellt.

      1. Müsste aber legal sein. Die Songtexte sind ja nicht der Öffentlichkeit bereitgestellt.

        Ok, darauf berufe ich mich dann, wenn ich abgemahnt werde ;)
        Im Ernst: Ich sehe das auch so, bin aber kein Jurist und
        blicke gerade bei den zahlreichen (neuen) Paragraphendschungel
        im Internetbereich net so ganz durch.
        Deswegen bin ich für jede Meinung dankbar.

        1. Müsste aber legal sein. Die Songtexte sind ja nicht der Öffentlichkeit bereitgestellt.
          Ok, darauf berufe ich mich dann, wenn ich abgemahnt werde ;)

          Du begehst keinen Rechtsbruch. Du wirst also auch nicht abgemahnt. Dir wird doch wohl noch erlaubt sein für rein private Zwecke ein paar Notizen zu machen (deren Veröffentlichung erst einen Rechtsbruch darstellen würde).

      2. hallo Hamster,

        Müsste aber legal sein. Die Songtexte sind ja nicht der Öffentlichkeit bereitgestellt.

        Es hängt von der Lizenz ab. Die Lizenzen, die ich kenne, verbieten alle miteinander grundsätzlich eine Weiterverbreitung in elektronischen Medien. Es ist völlig wurscht, ob du das mit einem "geschützten" Bereich auszuhebeln versuchst. Der Versuch dieser Aushebelei ist strafbar und teuer, und die Weiterverbreitung ist es zusätzlich. Im Extremfall (was von der Anzahl der bereitgestellten Sachen abhängt) kann es eine Inhaftierung geben, und dein Rechner wird natürlich auch beschlagnahmt.

        Man sollte derlei Spielerchen unterlassen. Es kann eine Weile gut gehen. Wenn du dann erwischt wirst (und das wirst du), wird auch die Dauer deines illegalen Vertriebs angerechnet. Je länger, desto teurer. Es lohnt wirklich nicht, sich wegen ein bißchen als Musik kaschierten Krachs, den man ohnehin mit der nächsten Modewelle wieder vergessen hat, für bis zu fünf Jahre inhaftieren zu lassen.

        Grüße aus Berlin

        Christoph S.

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        1. Es hängt von der Lizenz ab. Die Lizenzen, die ich kenne, verbieten alle miteinander grundsätzlich eine Weiterverbreitung in elektronischen Medien.

          Es läuft auf die Frage hinaus, ob man - rechtlich gesehen - für private Zwecke abgeschriebene Songtexte anderen Privaten zeigen darf, oder ob das bereits einer "Weiterverbreitung" gleichkommt.

          Praktisch wird das gemacht und ist auch kein Problem, da selbst eine dem entgegenstehende Rechtslage offensichtlich nicht vollziehbar ist.

    1. Erstmal danke für deine schnelle Antwort zu später Stunde.

      1. Kann ich in den geschützten Bereichen, also dort, wo man
        sich zunächst einloggen muss unbekümmert die Emailadressen
        meiner Freunde (Einverständnis bekäme ich) veröffentlichen
        oder sind sie dort auch Spam gefährdet?

      Sie sind "dort" überhaupt nicht gefährdet, solange du ihnen nicht automatisch alle fünf Sekunden irgendwas schickst.

      Das wollte ich hören :)

      Ich vermute mal dort sind sie sicher, weil robots da ja
      eigentlich net reinkommen, aber ich will sicher gehen.

      Vermutlich möchtest du dich damit beschäftigen, was "robots" und die "spider" tun (können).

      Nö, möchte ich eigentlich nicht :P
      Also zumindest z. Zt. noch net.

      Wo eine Lizenzverletzung ist, wirds teuer. Früher oder später. Punkt.

      Auch, wenn du´s mit Punkt deutlich abgeschlossen hast, möchte ich
      nochmal hinterfragen, wo genau die Lizenz verletzt wird.
      Zählt (m)eine passwortgeschützte Website trotz eingeschränkten Benutzerbereich zu "öffentlich zugänglich"?
      Ansonsten dürfte ich doch die Texte dort ver"öffentlichen"
      (Meine Begründung zu dieser Annahme steht im ersten Posting).