Wenn ich nunmal schlechtes (mehr als 95%) meiner erfahrung mit der Arge öffentlich mitteile, können die mir was? Mich verklagen?
Es gibt etliche Blogs, in denen von Leistungsempfängern der Leistungsempfang (bspw. der Umfang desselben) bzw. die Leistungsverwalter bejammert werden.
Das ist natürlich nicht strafbar.
Strafrechtlich von Relevanz dagegen, wenn Du bestimmte Fehler machst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung (seit 1960)
"§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Bemerkenswert hier, dass er "öffentliche Frieden" gestört werden muss, dass heisst Du müsstest mit Aussagen, "die geeignet sind" (Man beachte diese Formulierung in einem Gesetzestext!) den öffentlichen Frieden zu stören aufwarten, was schon schwer genug ist und Du müsstest beispielsweise alle Arbeitsamtsmitarbeiter "böswillig verächtlich machen" (Man beachte diese Formulierung in einem Gesetzestext!). Lustig auch das mit der Menschenwürde.
Alles in allem ist es so, dass nur gestraft wird, wenn sich grössere Gruppen aufregen. Beispielsweise wurde ein Deutscher gestraft der einer Toilettenrolle islamfeindliche Sprüche aufdruckte.
Merke: Der Mob bestimmt, wann der öffentliche Frieden gestört ist, und demzufolge musst Du abwägen.
Bemerkenswert, dass Du Dir - wie so viele Menschen - über Deine Rechte i.p. Meinungsäusserung nicht bewusst bist. Die Schule vermittelt das m.E. nicht richtig und schürt Ängste zu sagen und zu schreiben, was man denkt. Alles natürlich auch vor dem Hintergrund des unseligen Paragraphen 130.