Hallo!
Soweit ich weiß, deckt eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich keine Straftaten ab, die nur unter Vorsatz begangen werden können. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Tat begangen wurde oder nur unberechtigterweise vorgeworfen wird.
Hhhmm. Das widerspricht dem was mir meine Versicherungsvertreterin gesagt hat. Sie versicherte mir, dass sie mich in jedem Fall vertreten würden, nur bei vorsätzlichen Vergehen (egal ob Verkehr oder sonstiges) wäre ich regresspflichtig, wenn der Vorsatz vom Gericht festgestellt wird.
Ich gehe auch nicht davon aus, dass der Fragesteller unter Vorsatz zb Kinderpornographisches Material oder Urheberrechtlich gesicherte Werke auf seinen Server lädt, sondern dass das von jemand anderen gemacht wird und er dieses nicht sofort erkennt.
Oder was ist zb wenn auf dem Server ein Sicherheitsloch ausgenutzt wird, jemand Root Zugriff bekommt und böse Sachen damit macht. Das ist unter Umständen fahrlässig oder gar grob fahrlässig aber sicher nicht vorsätzlich.
Aber danke für den Hinweis im Wikipedia Eintrag. Ich werde das morgen gleich mal mit meiner Versicherung abklären. Ich zahl nämlich eine ganze Menge für die Versicherung.
mfg
frafu