Der Martin: Rechtliche Frage zu Bildupload

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Hallo,

Wenn das stimmt was du sagst würde ja jeder Bilderhoster, jedes Forum, jede Auktionsplattformen einfach überall wo man Bilder hochladen kann mit Abmahnungen zugemüllt werden.

dass das nicht der Fall ist, liegt wohl entweder an einer aufmerksamen Administration der entsprechenden Dienste, und/oder daran, dass diese Organisationen oft riesige Konzerne sind (z.B. ebay), die selbst ganze Heerscharen von Anwälten beschäftigen und deshalb viele Anschuldigungen schon in der Luft zerreißen würden.

Was  ist §11 des Teledienstgesetzes, trifft er hier nicht zu?

Doch, aber er besagt im Umkehrschluss ja auch, dass du als Anbieter sofort tätig werden musst, sobald du Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten in deinem System erlangst. Eventuell setzt man diese Kenntnis sogar einfach voraus, weil zu einer pflichtbewussten Administration auch eine gewisse Aufmerksamkeit gehört.
Will heißen: Keiner wird erwarten, dass du sofort jede Schweinerei deiner Kunden bemerkst. Sobald du aber darauf hingewiesen wirst, dass da was faul ist, oder aufgrund bestimmter Anzeichen (z.B. übermäßiger Traffic) davon ausgehen musst, dass etwas nicht "normal" ist, musst du reagieren.

Über den letzten Abschnitt bin ich mir nicht so recht im klaren.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

Heißt: Wenn der Nutzer, der möglicherweise irgendwelche Rechte verletzt, etwa dein Angestellter oder dein Kind ist, gilt die Ausrede "habe ich nicht gewusst" nicht mehr. In diesem Fall unterstellt man die Kenntnis aufgrund deiner Aufsichtspflicht.

Ciao,
 Martin

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Schon gewusst, dass Aftershave trotz des Namens eigentlich eher fürs Gesicht gedacht ist?