Sven Rautenberg: Rechtliche Frage zu Bildupload

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Moin!

Wenn ich die IP und den Zeitpunkt des Uploads speichere kann man ja den Uploader ermitteln.

Du kannst es nicht. Der zivilrechtliche Anspruchsteller kann es auch nicht. Die Strafverfolgungsbehörden tun es nur, wenn erhebliche kriminelle Straftaten zu verfolgen sind.

Und ganz unabhängig davon heißt die theoretische Möglichkeit, den tatsächlich Verantwortlichen zu ermitteln ja nicht, dass derjenige, der bei dir kostenpflichtig die Abmahnung zugestellt hat, sich von deiner Sichtweise auch überzeugen lassen kann. Der will erstmal von DIR Geld und Unterlassung sehen, den Ärger mit der gerichtlichen Auseinandersetzung hast du also.

Dann kann ich doch nicht haftbar gemacht werden, wenn es theoretisch möglich wäre den Verantwortlichen zu ermitteln.

Du bist haftbar, wenn ein Gericht entscheidet, dass du das bist. Das ist vollkommen unabhängig davon, ob du nach deiner eigenen Auffassung wirklich haftbar wärst. Und es hat auch noch nichts mit der existierenden Gesetzeslage zu tun, denn die Rechtsprechung ist in diesem Sektor alles andere als gefestigt.

Alle Bilder zu prüfen ist mir leider nicht möglich, da es in letzten 2 Wochen zu 1500 Uploads kahm. Tendenz steigend.

Ich sehe keinen Grund, warum eine Community-Meldefunktion wie bei Youtube für "bedenklichen Inhalt melden" nicht implementierbar sein soll. Welche Reaktion eine derartige Meldung verursacht, wäre natürlich zu ermitteln.

Aber wenn ich einen Hinweis bekomme kann ich innerhalb weniger Stunden löschen. Da habe ich auch kein Problem mit.

Das könnte deinen Gegnern zu langsam sein. Wenn man jedoch einfach nur einen Link klicken muß, der das Bild sofort nichtöffentlich schaltet, dir eine Mail schickt, und du nach Prüfung das Bild ggf. dann doch wieder online freischaltest, sollte dein Haftungsrisiko relativ gering sein.

Ich bin mir aber auch noch nicht wirklich im klaren, die ganzen Gerichtsurteile beziehen sich meist auf Bilder die auf eigenen Webseiten veröffentlicht werden. Wenn jetzt bei mir einer ein Bild hochlädt und in einem Forum einstellt dann wäre ja wieder der Forenbetreiber verantwortlich...?!?

Du und das andere Forum sind beide Ansatzpunkte für juristische Hebel. Du stellst die technische Basis für das Erscheinen des Bildes zur Verfügung, das Forum die technische Basis für die Einbindung desselben.

- Sven Rautenberg

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