Jonathan: Rechtliche Frage zu Bildupload

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Hallo madex,

Das wäre ja fast so wie wenn man einen Autobahnbetreiber und einen KFZ- Hersteller haftbar machen kann wenn der Fahrer, der zu schnell gefahren ist, nicht ermittelbar ist.
Schließlich haben beide die technische Vorraussetzungen dafür geschaffen.

Nein, der Vergleich hinkt. Ein Upload-Server liefert aktiv Dateien an Andere (auf deren Anfrage) aus, während ein KFZ-Hersteller nichts mehr damit zu tun hat.

Ein besserer Vergleich wäre vielleicht ein Second-Hand-Laden. Da muss der Ladenbetreiber auch nicht zwingend prüfen, ob alle dort angekauften Waren echt und z.B. nicht gestohlen sind. Sofern er aber davon erfährt oder sofern der Laden zu einer Art Schwarzmarkt verkommt, muss er reagieren um sich nicht strafbar zu machen.

Jonathan