Hi,
... wo ich unter Bezug auf das Datenschutzgesetz darum _bitte_, die über mich gespeicherten Daten zu löschen und mir Auskunft zu geben, wie sie an diese gekommen sind.
IMHO ist "bitten" hier der falsche Ausdruck, du solltest eher "fordern". Denn das Datenschutzgesetz gibt dir hier gewisse Rechte, die du wahrnimmst; es ist nicht so, dass du als Bittsteller auftreten musst.
Die Reaktion der Adress-Sammler auf meine Post hat mich immer positiv überrascht. Zum einen, da sie unverzüglich erfolgte und meinen Wünschen nachgekommen worden ist.
Die Burschen tun auch gut daran, sich so "entgegenkommend" zu verhalten. Denn wenn ich eine Auskunft und eine Aktion einfordere, die mir per Gesetz zusteht, und bekomme dann nur eine unbefriedigende oder gar überhaupt keine Antwort, dann wende ich mich eventuell an das Referat Datenschutz des Innenministeriums, und dann bekommt der uneinsichtige Spammer erst recht Ärger. Und zwar von behördlicher Seite.
Ich habe allerdings den Eindruck, daß nicht viele Menschen so an die Datensammler herantreten.
Ja, das ist leider so. Viele wissen nicht um ihre Rechte, oder trauen sich einfach nicht.
Die Antworten waren sehr ausführlich und schienen nicht aus Textbausteinen zu bestehen. Unterschrieben hatte immer ein hochrangiges Mitglied der Geschäftsführung.
Muss so sein. Nach BDSG §4f muss ein Unternehmen einen Beauftragten für Datenschutz ernennen, und der muss direkt der Unternehmensleitung unterstellt sein.
Wie meine Daten letztendlich an die Öffentlichkeit gekommen sind, weiß ich leider nicht. Die Spur endete beide Male in der Schweiz, wo das deutsche Datenschutzgesetz nicht gilt.
Das stimmt; aber das schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz ist dem deutschen recht ähnlich.
So long,
Martin
Ich stehe eigentlich gern früh auf.
Außer morgens.