habe d'ehre _King
Wir kenne das Urteil bereits. - Vermutlich besteht auch deshalb hier der gelegentlich vorgetragene Wunsch die Registrierungspflicht inkl. Nutzervertrag einzuführen?
Nö, dieser angedeuteten Kausalität will ich nicht folgen. Euer Mehrfaltigkeit verkennen wie üblich die Intentionen. Ich kann mich an dunkle Zeiten erinnern, als Euer Mehrfaltigkeit bzgl. eigener Unzulänglichkeiten auf solch fehlende Richtlinien beharrte. Ich wollte Euch nur darauf hinweisen, da ich mir nicht sicher was, ob Ihr Euch in die Niederungen von Heise begebt. Meine Fehlbarkeit bitte ich zu entschuldigen. ;-)
man liest sich
Wilhelm