wahsaga: Deutsche Sprache, schwere Sprache

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hi,

Wir kenne das Urteil bereits.

Und auch seine Bedeutung.
Manchmal direkt Schade, dass die Ausübung dessen gegen einen Herrn L.K. wieder aufgehoben wurde.

  • Vermutlich besteht auch deshalb hier der gelegentlich vorgetragene Wunsch die Registrierungspflicht inkl. Nutzervertrag einzuführen?

Vermutlich hast du wieder keinerlei Belege, wo dieser Wunsch hier angeblich "gelegentlich vorgetragen" worden sein soll?

Aber diese Fragestellung ist natürlich eine ganz andere als die von uns weiter oben geformte.

Vielleicht hörst du ja irgendwann mal auf, Fragen zu stellen, an denen kaum jemand ausser dir ein Interesse hat.

gruß,
wahsaga

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