_King Lully: Deutsche Sprache, schwere Sprache

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Wir kenne das Urteil bereits.

Und auch seine Bedeutung.

Wir erklären die Bedeutung an dieser Stelle gerne noch mal kurz: Hausverbot geht, wenn Nutzer sich registrieren und Nutzervertrag abschliessen.

Manchmal direkt Schade, dass die Ausübung dessen gegen einen Herrn L.K. wieder aufgehoben wurde.

Wer ist da gemeint?

  • Vermutlich besteht auch deshalb hier der gelegentlich vorgetragene Wunsch die Registrierungspflicht inkl. Nutzervertrag einzuführen?

Vermutlich hast du wieder keinerlei Belege, wo dieser Wunsch hier angeblich "gelegentlich vorgetragen" worden sein soll?

Wir haben den Einstieg in die Zwangsregistrierung hier mehrfach angefordert gesehen, vgl. auch das so genannte Lounge Forum, wo die Zwangsregistrierung bereits eingeführt worden ist.