Moin!
nach wochenlangen Reparaturversuchen die sich bereits seit November letzten Jahres hinziehen hat nun der Händler meines Laptops "eingesehen" das mir das BGB ein Rücktrittsrecht einräumt möchte vom Kaufpreis jedoch 1/3 abziehen.
Nun muss ich ja laut §346 BGB durchaus "die gezogenen Nutzungen herausgeben" - aber wie hoch sind diese?
Nein, mußt du nicht.
Wenn du einen Kauf über einen funktionierenden Laptop durchgeführt hast, dir der Händler aber keinen funktionierenden Laptop verschaffen konnte, kannst du gemäß §323 BGB vom Kauf zurücktreten. Der Rücktritt bewirkt eine komplette Umkehrung und Rückabwicklung des Kaufvertrages, d.h. der Händler kriegt den gesamten Laptop zurück, und du kriegst das gesamte Geld zurück. - ohne Abzüge.
Etwas anderes wäre es, wenn du z.B. die im Versandhandel üblichen 14 Tage Widerrufsrecht nutzen würdest. Da ist es in der Tat gestattet, dass der Händler einen Abschlag für das nun nicht mehr fabrikneue Gerät vom gezahlten Preis abzieht - und die Versandkosten sind unter Umständen auch noch zu tragen. Aber im Gegensatz zu deinen Schilderungen käme es beim Widerruf nicht auf den Zustand des Geräts an, auch ein perfekt funktionierender Laptop könnte (aber gegen Abschlag für die Abnutzung) zurückgegeben werden.
Es wäre aber aus Käufersich blödsinnig, einen defekten Laptop durch Widerruf zurückzugeben, wenn dann ein Preisabschlag fällig wird. Da verlangt man lieber funktionsfähige Lieferung und tritt dann eben wegen Nicht- oder Schlechterfüllung vom Kauf zurück.
Der Händler ist der Meinung das das bei 13 Monaten Nutzung (+ Reparatur) ca. 1/3 des Kaufpreises sei. Ich bin der Meinung das ein Laptop 5 Jahre und nicht 3 Jahre 3 Monate halten sollte.
Hast du Mängel aufgrund von Gewährleistung reklamiert? Was ist der Hintergrund, dass du dich 13 Monate mit so einem Gerät rumärgerst?
Oder geht es hier um Garantie? Dann wäre es ein anderer Fall.
Habe ich eine Chance mehr Geld zurückzubekommen?
Die Frage ist, ob sich der Preisunterschied so hoch auswirkt, dass man einen Anwalt um Rat fragen sollte.
- Sven Rautenberg
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