Knusperklumpen: Namensrecht und die Schreibweise der Domain

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Hi.
Ich habe mal eine Frage.
Wenn man das Namensrecht an einer Domain besitzt, schließt das Abweichungen der Schreibweise mit ein?
Bsp: der fiktive Stadtname Gotham City
Das Namensrecht bezieht sich ja meines Wissens auf die korrekte Schreibweise, die "Gotham City" lautet, also mit Leerzeichen.
Leerzeichen in Domains funktionieren nicht, daher muss die Domain jetzt gotham-city.de oder gothamcity.de lauten.
Wenn die Stadt nun Gotham-City hieße, also mit Bindestrich, wie sieht das dann aus?

Meines Erachtens kommt es bei Domainnamen weniger stark auf die korrekte Syntax als auf die Semantik des Namens an. Tippfehler in Domains, die eigentlich auf Markennamen abziehlen (z.B. merzedes.de oder sowas) sind ja auch nicht gestattet.

Wie sieht das also aus mit dem Namensrecht im Bezug auf die Schreibweise einer Domain?

Danke und mfg