Knusperklumpen: Namensrecht und die Schreibweise der Domain

Hi.
Ich habe mal eine Frage.
Wenn man das Namensrecht an einer Domain besitzt, schließt das Abweichungen der Schreibweise mit ein?
Bsp: der fiktive Stadtname Gotham City
Das Namensrecht bezieht sich ja meines Wissens auf die korrekte Schreibweise, die "Gotham City" lautet, also mit Leerzeichen.
Leerzeichen in Domains funktionieren nicht, daher muss die Domain jetzt gotham-city.de oder gothamcity.de lauten.
Wenn die Stadt nun Gotham-City hieße, also mit Bindestrich, wie sieht das dann aus?

Meines Erachtens kommt es bei Domainnamen weniger stark auf die korrekte Syntax als auf die Semantik des Namens an. Tippfehler in Domains, die eigentlich auf Markennamen abziehlen (z.B. merzedes.de oder sowas) sind ja auch nicht gestattet.

Wie sieht das also aus mit dem Namensrecht im Bezug auf die Schreibweise einer Domain?

Danke und mfg

  1. Hellihello,

    das hängt sicherlich im Detail davon ab. Wenn ich Gugel heiße, und meine private Webseite dort unterbringe, kann mir glaub ich keiner was. Das Namensrecht setzt auch eine massive Bekanntheit voraus, oder aber der Name muss geschützt sein. Das aber dann u.U. auch nur für eine bestimmt Branche. Schlussendlich landest Du dann auch beim Wettbewerbsrecht (unlauter oder nicht - weil Ausnutzen einer Ähnlichkeit, oder nicht drin was draufsteht?). Also so abstrakt kommst Du damit glaub ich nicht weiter. Im Zweifel sind übrigens die IHK oder Verbraucherschutzverbände passende Ansprechpartner (die auch antworten).

    Dank und Gruß,

    frankx

    1. Hi und danke schonmal.
      Ich hab mal weitergesucht und tatsächlich noch was gefunden:

      "Auf den Namensschutz können sich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts hinsichtlich solcher Bezeichnungen mit Erfolg berufen, denen Kennzeichnungscharakter und Bezug zur politischen Körperschaft zukommen. So wird z.B. Behörden oder zusammengesetzten Namen wie “polizeibrandenburg.de” ein Schutz zuerkannt, wenn der Domainname den Eindruck erweckt, dass sich dahinter die entsprechende Gebietskörperschaft verbirgt. Denn bei einer Nutzung durch Private könnte es hier zu einer Zuordnungsverwirrung kommen. Die oben aufgeführten Fallgruppen sind auf diesen Fall übertragbar."

      Quelle < http://www.dstgb.de/_scripts/frame_generator/generate.pl?timestamp=1106139355766&frameset=http%3A//www.dstgb.de/index_inhalt/homepage/index.phtml&framename=inhalt&url=http%3A//www.dstgb.de/index_inhalt/homepage/kommunalreport/inhalt/archiv2003/newsitem00640/>

      Damit sollte klar sein, dass die Schreibweise in Sachen Bindestrich oder nicht egal ist, da "der Domainname den Eindruck erweckt, dass sich dahinter die entsprechende Gebietskörperschaft verbirgt"

      Ich hoffe das ist auch so, ich denke aber mal schon ... alles andere wäre auch Quatsch.

      mfg
      Knusperklumpen

      1. Hellihello Kk,

        genau, das meinte ich mit: was draufsteht muss auch drinne sein.

        Gruß,

        frankx

  2. Hallo Knusperklumpen

    Bsp: der fiktive Stadtname Gotham City
    ...
    Leerzeichen in Domains funktionieren nicht, daher muss die Domain jetzt gotham-city.de oder gothamcity.de lauten.

    Wenn ich eine Website für Gotham City online stellen würde, würde ich versuchen, gleich beide Domains zu registrieren. Eine zusätzliche .de-Domain kostet nicht die Welt, und damit würde späterer Ärger sehr wahrscheinlich vermieden.

    Auf Wiederlesen
    Detlef

    --
    - Wissen ist gut
    - Können ist besser
    - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
  3. Moin,

    Meines Erachtens kommt es bei Domainnamen weniger stark auf die korrekte Syntax als auf die Semantik des Namens an. Tippfehler in Domains, die eigentlich auf Markennamen abziehlen (z.B. merzedes.de oder sowas) sind ja auch nicht gestattet.

    oh doch, natürlich - warum denn auch nicht? Und viele große Firmen machen das ja auch eifrig. Ich habe vor einiger Zeit mal gelesen, dass der Stuttgarter Konzern, den du andeutest, über ein Dutzend de-Domains nur allein in Verbindung mit der bekannten Automarke registriert hat, darunter einige mit häufigen Schreib- und Tippfehlern, Mercedes mit und ohne Benz, mit Bindestrich, zusammengeschrieben, usw.

    Wie sieht das also aus mit dem Namensrecht im Bezug auf die Schreibweise einer Domain?

    Wenn heutzutage schon Firmen abgemahnt werden, weil eines ihrer Produkte auch nur ansatzweise ähnlich heißt, wie das eines finanzstarken Unternehmens, das sich ans Bein gepinkelt fühlt - dann wird das sicher auch für Domainnamen gelten, sobald da jemand meint, er hätte Grund zum Schreien.

    Schönes Wochenende noch,
     Martin

    --
    "Life! Don't talk to me about life!"
      (Marvin, the paranoid android in Douglas Adams' "The Hitchhiker's Guide To The Galaxy"
  4. Hello,

    es kommt nicht auf die Schreibweise und auch nicht auf die Farbe der Webseite an, sondern darauf, ob Verwechslungsgefahr besteht. Wenn ´Du also unter "Gotham City" (sei dies im Original eine Stadt) nun Autos verkaufst oder bewirbst oder beschreibst, dann mag die Stadt da wenig Handhabe haben.

    Wenn also jemand einen "Hamburger" verkauft, wird Hamburg dagegen nicht vorgehen können.

    Allerdings wird im Wettbewerbsrecht auch die Behinderung berücksichtigt. Wenn also ein bekannter Herr Hamburger, der schon seit 60 Jahren gewerblich tätig ist, durch einen Hamburgerladen, der erst seit kurzem tätig ist, mit der Domain ausgestochen wird, so könnte der alte Kaufmann durchaus gute Chancen haben, zu obsiegen, insbesondere dann, wenn er auch noch in gleicher oder ähnlicher Branche tätig ist.

    Im allgemeinen Namensrecht sieht es wohl inzwischen so aus, dass tatsächliche Namensinhaber den virtuellen Namensnutzern gegenüber bevorzugt werden, wenn sie ein "berchtigtes Interesse" nachweisen. Dies muss dann z.B. die regelmäßige Punlikation auf der eigenen Internetseite sein, also eine nachgewiesene Nutzung...

    Das leitet sich aus dem Markenrecht ab, das ebenfallös einen Benutzungszwang kennt.

    Eine Marke darf aber nach neuesten Erkenntnissen nicht nur dann als "benuzt" gelten, wenn sie wirtschaftlichen Zwecken dient, sondarn auch dann, wenn sie sozialen, wissenschaftlichen, publizistischen ...Zwecken dient.

    Das alles durchzusetzen bedarf aber sicher im Steitfall immer eines vertrauenswürdigen Rechtsanwaltes, der zudem das Fach versteht...

    Harzliche Grüße vom Berg
    http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
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