Knusperklumpen: Namensrecht und die Schreibweise der Domain

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Hi und danke schonmal.
Ich hab mal weitergesucht und tatsächlich noch was gefunden:

"Auf den Namensschutz können sich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts hinsichtlich solcher Bezeichnungen mit Erfolg berufen, denen Kennzeichnungscharakter und Bezug zur politischen Körperschaft zukommen. So wird z.B. Behörden oder zusammengesetzten Namen wie “polizeibrandenburg.de” ein Schutz zuerkannt, wenn der Domainname den Eindruck erweckt, dass sich dahinter die entsprechende Gebietskörperschaft verbirgt. Denn bei einer Nutzung durch Private könnte es hier zu einer Zuordnungsverwirrung kommen. Die oben aufgeführten Fallgruppen sind auf diesen Fall übertragbar."

Quelle < http://www.dstgb.de/_scripts/frame_generator/generate.pl?timestamp=1106139355766&frameset=http%3A//www.dstgb.de/index_inhalt/homepage/index.phtml&framename=inhalt&url=http%3A//www.dstgb.de/index_inhalt/homepage/kommunalreport/inhalt/archiv2003/newsitem00640/>

Damit sollte klar sein, dass die Schreibweise in Sachen Bindestrich oder nicht egal ist, da "der Domainname den Eindruck erweckt, dass sich dahinter die entsprechende Gebietskörperschaft verbirgt"

Ich hoffe das ist auch so, ich denke aber mal schon ... alles andere wäre auch Quatsch.

mfg
Knusperklumpen