Der Martin: Klage gegen Vorratsdatenspeicherung!

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Hallo Wolfgang,

Was in DE allerdings ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz wäre, gegen den ich sofort vorgehen würde, wenn ich einen begründeten Verdacht habe.
Aber das wird nur Erfolg haben, wenn du dem ganzen nicht unbewusst bereits durch die Anerkennung der AGBs zugestimmt hast.

natürlich, deswegen nehme ich mir auch die Freiheit, bei vorgedruckten Erklärungen gewisse Passagen zu streichen oder bei untrennbar verbundenen Belästigungen auch mal ein Angebot abzulehnen.

Zudem brauchen ja keine persönlichen Daten von dir weitergegeben werden.
Es reicht, wenn man das Surfprofil eines Benutzers hat, der von X-Y Uhr surft und anhand der besuchten Sites einer bestimmten Personengruppe zuordbar ist.

Dagegen ist auch noch nichts einzuwenden, solange diese Daten nicht einem Namen oder einer konkreten Anschrift, Mailadresse o.ä. zuzuordnen sind.

Zudem wirst du auch nicht verhindern können, daß einige ANgebote nur nutzbar sind, wenn man zustimmt, daß Daten weitergegeben werden.

Das ist, wie ich oben schon erwähnte, für mich ein klares Nogo-Argument.

Das geschieht ja heute schon. Es wird nur mit schönen Worten vernebelt. Da heißt es dann z.B. "Sie werden Teil unseres exklusiven Premium-Netzwerkes" oder "SPAM Schutz Basic - Wir verhindern, Daß Sie kommerzielle Werbung fremder Unternehmen erhalten"  (die eigenen Mails sind ja nur hilfreiche Informationen.)

Ja, oder die Kundenkarten vieler Supermarktketten, Payback und wie sie alle heißen, die dem Kunden Vorteile und Rabatte versprechen, in Wirklichkeit aber nur der Überwachung des Kaufverhaltens dienen. Danke, ohne mich.

(Der SPAM-Filter bei Providern ist ohnehin ein nicht zu unterschätzendes mögliches Marketinginstrument: Man gibt dort durch Angabe der Ausschlussliste genau an, was man nicht möchte -also alles was nicht angegeben wurde, möchte man).

Meine Spamfilter betreibe ich lokal - denn den des Providers kann ich nie so gezielt einstellen, wie ich es gern hätte, zumal ich wissen will, *was* da so alles an SPAM aufläuft und welche Adressen wie stark bespammt werden.

Auch noch dann, wenn man die Bußgelder für Verstöße gegen das BDSG gegenrechnet?
Bis die Bußgelder wirklich mal empfindlich werden, vergehen Jahre.

Oh, es ist nicht nur die Höhe der Bußgelder, die eine Rolle spielt. Es ist bei einigen Unternehmen auch die Sorge, den guten Ruf beschmutzt zu sehen.

Zudem: Wie will man es denn beweisen? Jeder Art von Beweis ist verboten, bzw. durch die Paragrapen wegen Computerspionae oder - Sabotage gefährlich.

Nö. Wenn ich irgendwann von der Firma Jodelblüm Werbung kriege, obwohl ich mit dieser Firma nie zu tun hatte, sie nicht einmal kenne, dann schreibe ich das Unternehmen an und verlange eine umfassende Auskunft gemäß §34 BDSG sowie eine Sperrung oder Löschung meiner Daten nach §35 BDSG. Die Auskunft, die mir von Rechts wegen zusteht, umfasst dann auch die Information, woher die Daten stammen. So kann ich die Verursacherkette zurückverfolgen und könnte, wenn ich wollte, jedes einzelne Unternehmen anscheißen, das meine Daten weitergegeben hat, ohne mich zu informieren, geschweige denn mein Einverständnis einzuholen.

Was ist mit den Webstatistiken aller Leute die einen eigenen Host betreiben?

Die haben unter Verschluss zu bleiben. Wenn nicht, kommt der Provider seiner Sorgfaltspflicht nicht in ausreichendem Maß nach.

Personalisierbare (Web/Interaktions)oberflächen werden ein Trend der nächsten Monate/Jahre sein. Die werden nicht funktionieren, ohne das der Gegenüber (Provider oder Netzwerk) Wissen über einen haben und sammeln.

Da bin ich aber strikt dagegen. Auch wenn dir das in der pauschalen Form nicht gefällt. Ich bin -im Gegensatz zu deinem Vorschlag- für eine möglichst weitgehende Wahrung der Privatsphäre. Nur die persönlichen Daten sollen anderen zugänglich sein, von denen der Betroffene das ausdrücklich will.

So long,
 Martin

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Zwischen Leber und Milz
passt immer noch'n Pils.