Der Martin: Sniffing

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Hallo,

Fakt ist: einem Mitarbeiter zu kündigen (1. Nennung auf die Frage nach dem Ziel eines Monitorings) weil er in der Arbeitszeit Pornoseiten angesurft hat, funktioniert nicht, wenn die oben ganz grob beschriebenen Grundlagen nicht da sind.

oh, das funktioniert sehr wohl - einen Fall in dieser Art gab es vor nicht allzu langer Zeit in meiner Firma. Seither wurde per Rundschreiben an alle Mitarbeiter noch einmal betont, dass die Nutzung des Internet zu privaten Zwecken nicht erlaubt sei; außerdem wurden die Mitarbeiter informiert, dass durch den Proxy künftig ein pro Arbeitsplatzrechner kontinuierlich laufendes Protokoll der aufgerufenen URLs über die letzten vier Wochen geführt wird, und dass diese Protokolle stichprobenartig kontrolliert und ggf. hinterfragt werden. Unser Betriebsrat[1] wurde über diese Maßnahme ebenfalls informiert und hat zugestimmt.

So long,
 Martin

[1] Leider ist unser Betriebsrat jedoch nichts weiter als der verlängerte Arm der Geschäftsleitung. Aber die Halunken werden trotzdem jedesmal wiedergewählt, obwohl jeder sie verflucht - wie in der großen Politik.

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Wichtig ist, was hinten rauskommt.
  (Helmut Kohl, 16 Jahre deutsche Bundesbirne)