Jonathan: Schnüffelei

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Hallo,

Das ist in Deutschland gemäß des Prinzips der Datenarmut u.U. allerdings gar nicht erlaubt. Dieses Prinzip besagt, dass nur die Daten zu erheben sind, welche für den Betrieb eines Dienstes benötigt werden.

Es geht ja nicht um einen Dienst. Außerdem mag es ein Arbeitgeber für nötig halten, mitzuloggen welche Seiten aufgerufen werden. Wenn z.B. bekannt wird, dass von der Arbeitsstelle illegale Webseiten aufgerufen werden muss ja möglicherweise nachgewiesen werden können von welchem Arbeitsplatzrechner das geschah.

Dann sind es mehr als Router. Ein Router arbeitet technisch nämlich gar nicht auf dieser Protokollebene (HTTP).

Ich bezog mich jetzt auf die handelsüblichen Modelle, die möglicherweise noch einen Inhaltsfilter und andere Administrationsoptionen haben.

Ist es nicht. Unerwünschte Seiten sollten gesperrt sein, unabhängig davon, wie oft sie aufgerufen werden. Und zur Optimierung der Netznutzung braucht man ebenfalls keine Schnüffelei, sondern besser einen Proxyserver.

Dann lässt man halt den Proxy-Server mitloggen. Ich halte es jedenfalls für utopisch ne riesige Black oder Whitelist von verbotenen/erlaubten Webseiten anzulegen. Da ist es deutlich einfacher mitzuloggen was aufgerufen wird und unerwünschtes für die Zukunft zu sperren.

Lass mich raten: Du hast auch nichts zu verbergen, oder?

Ich finde Datenschutz selbst sehr wichtig und halte ganz sicher nichts von solchen Überwachungsmaßnahmen. Dennoch sind die wohl üblich und unter Umständen auch erlaubt. Mehr wollte ich nicht sagen.

Jonathan