at: Schnüffelei

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Hallo.

Wenn z.B. bekannt wird, dass von der Arbeitsstelle illegale Webseiten aufgerufen werden muss ja möglicherweise nachgewiesen werden können von welchem Arbeitsplatzrechner das geschah.

Das ist Sache der Ermittlungsbehörden und geht selbst über vorauseilenden Gehorsam weit hinaus.
MfG, at