Matthias Marx: Sniffing

Beitrag lesen

was, in welchem Rahmen erlaubt ist oder auch nicht, interessiert am Ende des Tages
weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber. Gibt es keine klaren Regelungen von Seiten des
Arbeitgebers wird, es ihm schwer fallen, irgendwelche arbeitsrechtlichen Konsequenzen
durchzusetzen. Bedeutet: er kann natürlich Daten sammeln, soviel er will, im Zweifel
jeden Tastaturanschlag. In wieweit er die gewonnenen Informationen gerichtlich ver-
wertbar an den Richter bringen kann, ohne sich ins Knie zu schießen, sollte er
vorher klären.

Auf der anderen Seite sollten sich auch Arbeitnehmer nicht unbedingt auf ihr Recht
auf Privatsphäre am Arbeitsplatz verlassen. Vor dem Hintergrund "Wahrung der IT-Sicherheit"
im Unternehmen lassen sich schon mal Dinge begründen, die durchaus auch Bestand vor
Gericht haben.

Das beste ist: Der Arbeitgeber schafft klare Regeln und der Arbeitnehmer lässt sein
privates Zeugs zu Hause - Feierabend.

Und ganz ehrlich, kein Unternehmer kann mir erzählen, dass es wirtschaftlich ist, nur
mal so aus Spaß zig Logfiles von 100 Arbeitsplätzen über einen langen Zeitraum hinweg
auswerten zu lassen, und kein Admin, dass er Bock darauf hat.

Grüße, Matthias