Hi,
Also wie der inhalt auf deinem Link schon zeigt, gibt es diesbezüglich noch keine Urteile. Auf die wäre ich aber auch gespannt,
?
Deep-Linking ist erlaubt (Paperboy-Urteild des IIRC BGH), Einbinden (ohne Erlaubnis) von fremden, urheberrechtlich geschützten Werken nicht (div. Urteile bezügl. "Framing").
Wo Du da Rechtsunsicherheit siehst, darauf bin *ich* mal gespannt. ;-)
Nicht wir als Webmaster müssen irgendeine Verlinkung mit irgendwelchen Robots sperren, sondern höchstens explizit eine Verlinkung erlauben durch robots.txt.
Negative Verneinung = Erlaubnis? So kann man es auch formulieren. LOL :-))
Dann passieren auch nicht solche Sachen ahnungslosen Opfern, bzw können diese sich sehr viel besser wehren.
Wer ist denn hier das "ahnungslose Opfer"? :)
Daß man öffentlich zugängliche Fotos ohne Erlaubnis nicht verwerten darf (egal ob für Porno-Cover oder Kochrezepte) ist eigentlich eine Binsenweisheit, die einem im Zweifel auch gerne jeder Jurastudent im 1. Semester beantworten können sollte. =;->
Ist ja auch nicht erlaubt im Internet aber anscheinend schon.
ancheindend != scheinbar
Gruß, Cybaer
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