Hi,
Deep-Linking ist erlaubt (Paperboy-Urteild des IIRC BGH), Einbinden (ohne Erlaubnis) von fremden, urheberrechtlich geschützten Werken nicht (div. Urteile bezügl. "Framing").
Ich bezog mich auf den Link von Alex zm Thema traffic-klau und da steht halt "Gegen Traffic-Klau im speziellen gibt es bislang noch keine Urteile oder Gesetze"
http://www.trafficklau.de/para.html
Nicht wir als Webmaster müssen irgendeine Verlinkung mit irgendwelchen Robots sperren, sondern höchstens explizit eine Verlinkung erlauben durch robots.txt.
Negative Verneinung = Erlaubnis? So kann man es auch formulieren. LOL :-))
Ja , lol war schon spät.
Daß man öffentlich zugängliche Fotos ohne Erlaubnis nicht verwerten darf (egal ob für Porno-Cover oder Kochrezepte) ist eigentlich eine Binsenweisheit, die einem im Zweifel auch gerne jeder Jurastudent im 1. Semester beantworten können sollte. =;->
Dennoch wird das Mädel es scher haben, mangels Geld, Ihr Recht durchzusetzen. Und Suchmaschinen/Directorys machen es halt einfach solchen Content zu finden, ob man will oder nicht.
lux