Backpacker: Wenn die Wohnung brennt..... und PKW unfall

Beitrag lesen

Schönen Sonntag,

ich habe einige Elementare fragen und habe auch schon Wiki gefragt aber ich habe da noch ein paar offene fragen.
Wenn meine Mietwohnung brennt (durch Kurzschluss) bekomme ich ja das Inventar von meiner Versicherung (Hausrat) ersetzt, wer zahlt aber den anderen Entstandenen schaden beim Nachbarn, meine Privathaftpflicht oder seine Hausratversicherung falls vorhanden? Wenn durch den unverschuldeten oder verschuldeten (z.B Kerze brennt bude ab weil ich penne) Brand das ganze Haus unbewohnbar ist und muss abgerissen werden, zahlt das meine Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung des Vermieters/Eigentümer?

So und nun gehe ich mal einfach zur Kfz-Haftpflichtversicherung,
wenn ich nun einen Unfall durch meine schuld hervorgerufen habe, bezahlt ja die Kfz-Versicherung den schaden Dritter, aber was ist mit meinem Schaden? Mein Auto kaputt und bin Invalide, hätte ich eine Unfallversicherung abschließen müssen für meine Gesundheit auch wenn der Unfall selbstverschuldet war, bezahlen die dann auch? Und was ist mit meinem Wagen, wer zahlt den, die Teilkasko ja nicht, die Vollkasko bestimmt auch nicht, welche Versicherung hätte ich dafür abschließen müssen?

Und ab wann wird man mit den % des Beitrages der Versicherung wieder
hochgestuft? Wird man auch Hochgestuft wenn der Unfall nicht meine Schuld war oder nur wenn meine Kfz-Haftpflicht was zahlen muss?

Sorry für diese vielen fragen, würde mich freuen einige Antworten zum Theme zu bekommen.

lg Backpacker