Hallo,
alles folgende ist IIRC und IANAL. :)
Wenn meine Mietwohnung brennt (durch Kurzschluss) bekomme ich ja das Inventar von meiner Versicherung (Hausrat) ersetzt,
Richtig. Solange der Kurzschluss nicht fahrlässig verursacht wurde, z.B.
weil du dir einen Würstchenbrater gebaut hast, indem du zwei blanke
Kabelende in eine Wurst gesteckt hast. ;)
wer zahlt aber den anderen Entstandenen schaden beim Nachbarn, meine Privathaftpflicht oder seine Hausratversicherung falls vorhanden?
Seine Haftpflichtversicherung oder er selbst, wenn er keine hat.
Sofern du den Brand fahrlässig verursacht hast, bist du aber doch wieder
für den Schaden verantwortlich und mußt zahlen. Hier zahlt den fremden
Schaden dann die Haftpflichtversicherung, wenn ich korrekt informiert
bin.
Vorsätzliche erzeugten Schaden zahlst natürlich nur du selbst.
Wenn durch den unverschuldeten oder verschuldeten (z.B Kerze brennt bude ab weil ich penne) Brand das ganze Haus unbewohnbar ist und muss abgerissen werden, zahlt das meine Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung des Vermieters/Eigentümer?
Schaden am Gebäude zahlt der Gebäudebesitzer oder dessen Versicherung.
Handelst du fahrlässig, zahlst du oder deine Haftpflicht den Schaden
am Gebäude.
Vorsätzlich herbeigeführten Schaden zahlst wieder du selbst.
Übrigens, was viele auch nicht wissen: Deckt es während eines Sturms
das Dach ab und regnet in deine Dachgeschosswohnung, muß nicht der
Vermieter oder Hauseigentümer für den Schaden an deinem Eigentum aufkommen,
sondern du bzw. deine Hausratversicherung. (Wobei es, soweit ich
weiß, Zusatzversicherungen für Hauseigentümer gibt, die dann den
Schaden von Mietern begleicht. Aber man sollte eher davon ausgehen,
daß keine solche Versicherung existiert.)
Eine Hausratversicherung ist durchaus eine der wichtigeren Versicherungen, IMHO.
Die Grenze zur Fahrlässigkeit ist übrigens schnell überschritten. Da
kann schon eine unbeaufsichtigt brennende Kerze ausreichen. Läuft die
Waschmaschine aus, während man nicht in der Wohnung ist, zahlt die
Hausrat-Versicherung auch nicht. Dito für offengelassene Fenster und
darauffolgendes Gewitter mit Wasserschaden.
Einige wenige Versicherungen bieten zwischenzeitlich aber Verträge, in
denen trotz Fahrlässigkeit gezahlt wird. Diese sind dann in der Regel
aber ein wenig teurer. Andere Versicherer haben eine Klausel im Vertrag,
bei der Fahrlässigkeit nur in den ersten 2 Jahren zum Verlust des
Versicherungsschutzes führt. Hattest du in den ersten 2 Jahren keinen
Schaden, kannst du danach auch grob fahrlässig handeln ohne den
Versicherungsschutz zu verlieren.
Gruß
Slyh