Der Martin: Wenn die Wohnung brennt..... und PKW unfall

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Hallo,

ich habe einige Elementare fragen und habe auch schon Wiki gefragt aber ich habe da noch ein paar offene fragen.

über die Wohnungs- und Gebäudeversicherungsfragen gehe ich mal einfach hinweg, weil ich mich da auch nicht wirklich auskenne.

wenn ich nun einen Unfall durch meine schuld hervorgerufen habe, bezahlt ja die Kfz-Versicherung den schaden Dritter, aber was ist mit meinem Schaden?

Der bleibt dein persönliches Problem.  :-(

hätte ich eine Unfallversicherung abschließen müssen für meine Gesundheit auch wenn der Unfall selbstverschuldet war, bezahlen die dann auch?

Halt, halt! Im Normalfall ist hier erstmal deine Krankenkasse in der Pflicht. Aber wie das bei den Krankenkassen so ist, die Beiträge wachsen, die Leistungen schrumpfen - da kriegst du wahrscheinlich nur das aus mediziner Sicht Allernötigste erstattet.
Eine zusätzlich abgeschlossene Unfallversicherung könnte hier ergänzend einspringen; die Bedingungen sind aber je nach Versicherung so unterschiedlich, dass man das im Einzelfall nachprüfen muss. Und solltest du eine Insassen-Unfallversicherung haben, kommt die für deine Mitfahrer auf, aber nicht für dich selbst.

Und was ist mit meinem Wagen, wer zahlt den, die Teilkasko ja nicht, die Vollkasko bestimmt auch nicht, welche Versicherung hätte ich dafür abschließen müssen?

Doch, die Kaskoversicherung wäre hier in der Regel zahlungspflichtig. Wenn du den Unfall _nicht_ selbst verschuldet hättest, würde ja die Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners zahlen (okay, wenn der Unfallgegner ein Baum ist, sieht's schlecht aus). Eigenverschulden schließt die Kaskoversicherung also nicht aus, die ist nur aus der Nummer raus, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde. Näheres erklärt dir deine Versicherung. Aber Beispiele wären etwa, wenn du mit völlig abgefahrenen Reifen unterwegs bist, oder wenn du unterwegs mit dem Handy telefoniert hast. Die Aussage eines Unfallzeugen reicht u.U. schon, zumal das Gespräch als solches auch noch über den Netzbetreiber nachweisbar ist, wenn's hart auf hart kommt.

Wenn du aber, wie es so schön heißt, deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist und der Unfall "nur" durch eine kleine Unachtsamkeit oder ein plötzlich aufgetretenes technisches Problem (Reifenplatzer) entstand, ist das immer noch ein Fall für die Kaskoversicherung.

Und ab wann wird man mit den % des Beitrages der Versicherung wieder hochgestuft?

In jedem Fall, wenn du die Leistung der KFZ-Versicherung in Anspruch nimmst. Deswegen lohnt es sich bei Bagatellschäden oft, erstmal nachzurechnen und den Schaden ggf. aus eigener Tasche zu begleichen, anstatt ihn über die Versicherung regulieren zu lassen. Die höheren Beiträge, die du in den nächsten Jahren zahlen würdest, überwiegen eventuell die Schadenssumme.

Wird man auch Hochgestuft wenn der Unfall nicht meine Schuld war ...

Bei der Kaskoversicherung ist, wie erwähnt, die Schuldfrage nebensächlich. Wenn du die Versicherung in Anspruch nimmst, wirst du automatisch wieder hochgestuft.

Schönen Sonntag noch,
 Martin

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Es gibt Dinge, die sind sooo falsch, dass nicht einmal das Gegenteil stimmt.