Backpacker: Wenn die Wohnung brennt..... und PKW unfall

Schönen Sonntag,

ich habe einige Elementare fragen und habe auch schon Wiki gefragt aber ich habe da noch ein paar offene fragen.
Wenn meine Mietwohnung brennt (durch Kurzschluss) bekomme ich ja das Inventar von meiner Versicherung (Hausrat) ersetzt, wer zahlt aber den anderen Entstandenen schaden beim Nachbarn, meine Privathaftpflicht oder seine Hausratversicherung falls vorhanden? Wenn durch den unverschuldeten oder verschuldeten (z.B Kerze brennt bude ab weil ich penne) Brand das ganze Haus unbewohnbar ist und muss abgerissen werden, zahlt das meine Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung des Vermieters/Eigentümer?

So und nun gehe ich mal einfach zur Kfz-Haftpflichtversicherung,
wenn ich nun einen Unfall durch meine schuld hervorgerufen habe, bezahlt ja die Kfz-Versicherung den schaden Dritter, aber was ist mit meinem Schaden? Mein Auto kaputt und bin Invalide, hätte ich eine Unfallversicherung abschließen müssen für meine Gesundheit auch wenn der Unfall selbstverschuldet war, bezahlen die dann auch? Und was ist mit meinem Wagen, wer zahlt den, die Teilkasko ja nicht, die Vollkasko bestimmt auch nicht, welche Versicherung hätte ich dafür abschließen müssen?

Und ab wann wird man mit den % des Beitrages der Versicherung wieder
hochgestuft? Wird man auch Hochgestuft wenn der Unfall nicht meine Schuld war oder nur wenn meine Kfz-Haftpflicht was zahlen muss?

Sorry für diese vielen fragen, würde mich freuen einige Antworten zum Theme zu bekommen.

lg Backpacker

  1. ich habe einige Elementare fragen und habe auch schon Wiki gefragt aber ich habe da noch ein paar offene fragen.

    Wegen sowas fragt man aber den Mann / die Frau von der Versicherung...

    wer zahlt aber den anderen Entstandenen schaden beim Nachbarn, meine Privathaftpflicht oder seine Hausratversicherung falls vorhanden? Wenn durch den unverschuldeten oder verschuldeten (z.B Kerze brennt bude ab weil ich penne) Brand das ganze Haus unbewohnbar ist und muss abgerissen werden, zahlt das meine Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung des Vermieters/Eigentümer?

    Was hier keinerlei Rechtsberatung ist: Nach dem Bürgerlichen Recht wärst du (aus §823.1) nur ersatzpflichtig, wenn du vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast.
    Bei einer brennenden Kerze kann man dir die Fahrlässigkeit aber unterstellen. Das hiese, du bist Schuld, deine Versicherung zahlt nur bedingt.

    Dein Nachbar ist daher andernfalls auch grundsätzlich für seinen eigenen Schaden verantwortlich. Pech eben.

    hätte ich eine Unfallversicherung abschließen müssen für meine Gesundheit auch wenn der Unfall selbstverschuldet war, bezahlen die dann auch? Und was ist mit meinem Wagen, wer zahlt den, die Teilkasko ja nicht, die Vollkasko bestimmt auch nicht, welche Versicherung hätte ich dafür abschließen müssen?

    Eine Vollkasko bezahlt den Schaden am eigenen Fahrzeug. Wenn du den Unfall selbst herbeigeführt hast (wieder Absicht oder grobe Fahrlässigkeit) wirst du vermutlich deinen Ersatzanspruch verlieren.

    Und natürlich bezahlt dir eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung nur dann etwas, wenn du eine Police abgeschlossen hast. Aber auch hier kann sich die Versicherung exkulpieren. (Selbstmordversuch etc.)

    Und ab wann wird man mit den % des Beitrages der Versicherung wieder hochgestuft? Wird man auch Hochgestuft wenn der Unfall nicht meine Schuld war oder nur wenn meine Kfz-Haftpflicht was zahlen muss?

    Steht in deiner Police.

  2. Hallo,

    ich habe einige Elementare fragen und habe auch schon Wiki gefragt aber ich habe da noch ein paar offene fragen.

    über die Wohnungs- und Gebäudeversicherungsfragen gehe ich mal einfach hinweg, weil ich mich da auch nicht wirklich auskenne.

    wenn ich nun einen Unfall durch meine schuld hervorgerufen habe, bezahlt ja die Kfz-Versicherung den schaden Dritter, aber was ist mit meinem Schaden?

    Der bleibt dein persönliches Problem.  :-(

    hätte ich eine Unfallversicherung abschließen müssen für meine Gesundheit auch wenn der Unfall selbstverschuldet war, bezahlen die dann auch?

    Halt, halt! Im Normalfall ist hier erstmal deine Krankenkasse in der Pflicht. Aber wie das bei den Krankenkassen so ist, die Beiträge wachsen, die Leistungen schrumpfen - da kriegst du wahrscheinlich nur das aus mediziner Sicht Allernötigste erstattet.
    Eine zusätzlich abgeschlossene Unfallversicherung könnte hier ergänzend einspringen; die Bedingungen sind aber je nach Versicherung so unterschiedlich, dass man das im Einzelfall nachprüfen muss. Und solltest du eine Insassen-Unfallversicherung haben, kommt die für deine Mitfahrer auf, aber nicht für dich selbst.

    Und was ist mit meinem Wagen, wer zahlt den, die Teilkasko ja nicht, die Vollkasko bestimmt auch nicht, welche Versicherung hätte ich dafür abschließen müssen?

    Doch, die Kaskoversicherung wäre hier in der Regel zahlungspflichtig. Wenn du den Unfall _nicht_ selbst verschuldet hättest, würde ja die Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners zahlen (okay, wenn der Unfallgegner ein Baum ist, sieht's schlecht aus). Eigenverschulden schließt die Kaskoversicherung also nicht aus, die ist nur aus der Nummer raus, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde. Näheres erklärt dir deine Versicherung. Aber Beispiele wären etwa, wenn du mit völlig abgefahrenen Reifen unterwegs bist, oder wenn du unterwegs mit dem Handy telefoniert hast. Die Aussage eines Unfallzeugen reicht u.U. schon, zumal das Gespräch als solches auch noch über den Netzbetreiber nachweisbar ist, wenn's hart auf hart kommt.

    Wenn du aber, wie es so schön heißt, deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist und der Unfall "nur" durch eine kleine Unachtsamkeit oder ein plötzlich aufgetretenes technisches Problem (Reifenplatzer) entstand, ist das immer noch ein Fall für die Kaskoversicherung.

    Und ab wann wird man mit den % des Beitrages der Versicherung wieder hochgestuft?

    In jedem Fall, wenn du die Leistung der KFZ-Versicherung in Anspruch nimmst. Deswegen lohnt es sich bei Bagatellschäden oft, erstmal nachzurechnen und den Schaden ggf. aus eigener Tasche zu begleichen, anstatt ihn über die Versicherung regulieren zu lassen. Die höheren Beiträge, die du in den nächsten Jahren zahlen würdest, überwiegen eventuell die Schadenssumme.

    Wird man auch Hochgestuft wenn der Unfall nicht meine Schuld war ...

    Bei der Kaskoversicherung ist, wie erwähnt, die Schuldfrage nebensächlich. Wenn du die Versicherung in Anspruch nimmst, wirst du automatisch wieder hochgestuft.

    Schönen Sonntag noch,
     Martin

    --
    Es gibt Dinge, die sind sooo falsch, dass nicht einmal das Gegenteil stimmt.
  3. Hallo,

    alles folgende ist IIRC und IANAL. :)

    Wenn meine Mietwohnung brennt (durch Kurzschluss) bekomme ich ja das Inventar von meiner Versicherung (Hausrat) ersetzt,

    Richtig. Solange der Kurzschluss nicht fahrlässig verursacht wurde, z.B.
    weil du dir einen Würstchenbrater gebaut hast, indem du zwei blanke
    Kabelende in eine Wurst gesteckt hast. ;)

    wer zahlt aber den anderen Entstandenen schaden beim Nachbarn, meine Privathaftpflicht oder seine Hausratversicherung falls vorhanden?

    Seine Haftpflichtversicherung oder er selbst, wenn er keine hat.

    Sofern du den Brand fahrlässig verursacht hast, bist du aber doch wieder
    für den Schaden verantwortlich und mußt zahlen. Hier zahlt den fremden
    Schaden dann die Haftpflichtversicherung, wenn ich korrekt informiert
    bin.

    Vorsätzliche erzeugten Schaden zahlst natürlich nur du selbst.

    Wenn durch den unverschuldeten oder verschuldeten (z.B Kerze brennt bude ab weil ich penne) Brand das ganze Haus unbewohnbar ist und muss abgerissen werden, zahlt das meine Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung des Vermieters/Eigentümer?

    Schaden am Gebäude zahlt der Gebäudebesitzer oder dessen Versicherung.

    Handelst du fahrlässig, zahlst du oder deine Haftpflicht den Schaden
    am Gebäude.

    Vorsätzlich herbeigeführten Schaden zahlst wieder du selbst.

    Übrigens, was viele auch nicht wissen: Deckt es während eines Sturms
    das Dach ab und regnet in deine Dachgeschosswohnung, muß nicht der
    Vermieter oder Hauseigentümer für den Schaden an deinem Eigentum aufkommen,
    sondern du bzw. deine Hausratversicherung. (Wobei es, soweit ich
    weiß, Zusatzversicherungen für Hauseigentümer gibt, die dann den
    Schaden von Mietern begleicht. Aber man sollte eher davon ausgehen,
    daß keine solche Versicherung existiert.)

    Eine Hausratversicherung ist durchaus eine der wichtigeren Versicherungen, IMHO.

    Die Grenze zur Fahrlässigkeit ist übrigens schnell überschritten. Da
    kann schon eine unbeaufsichtigt brennende Kerze ausreichen. Läuft die
    Waschmaschine aus, während man nicht in der Wohnung ist, zahlt die
    Hausrat-Versicherung auch nicht. Dito für offengelassene Fenster und
    darauffolgendes Gewitter mit Wasserschaden.

    Einige wenige Versicherungen bieten zwischenzeitlich aber Verträge, in
    denen trotz Fahrlässigkeit gezahlt wird. Diese sind dann in der Regel
    aber ein wenig teurer. Andere Versicherer haben eine Klausel im Vertrag,
    bei der Fahrlässigkeit nur in den ersten 2 Jahren zum Verlust des
    Versicherungsschutzes führt. Hattest du in den ersten 2 Jahren keinen
    Schaden, kannst du danach auch grob fahrlässig handeln ohne den
    Versicherungsschutz zu verlieren.

    Gruß
    Slyh

  4. Hallo,

    danke für eure liebe Mühe und das auch noch auf dem Sonntag :)
    Hat mir sehr weitergeholfen und licht ins Dinkle gebracht!

    Schönen Sonntag noch!

    1. danke für eure liebe Mühe und das auch noch auf dem Sonntag :)
      Hat mir sehr weitergeholfen und licht ins Dinkle gebracht!

      Und, was rechnet sich eher, der gute alte Wohnungsbrand oder der Verkehrsunfall?