Impressums Pflicht bei .com Domain
HomerJ
- recht
Hallo!
Wenn man eine .com Domain veröffentlicht, also eine Seite darunter betreibt, muss man dann ein Impressum haben um nicht "bestraft" werden zu können oder gilt das nur für .de Domains oder in welchem Land man wohnt?
Gruß
Homer
Hi,
Wenn man eine .com Domain veröffentlicht, also eine Seite darunter betreibt, muss man dann ein Impressum haben um nicht "bestraft" werden zu können oder gilt das nur für .de Domains oder in welchem Land man wohnt?
es geht um deutsches Recht. Wann immer also ein deutsches Gericht sich mit der Problematik befassen wird, wird es in dubio das TDG hinzuziehen. In erster Linie hat das also nicht mal etwas mit dem Land zu tun, in dem Du wohnst oder Dich aufhältst; schon gar nicht jedoch mit einem Namensteil der Domain. Sarah Connor war auch beim deutschen Standesamt, obwohl ihr (Künstler-)Name englisch ist.
Cheatah
Wann immer also ein deutsches Gericht sich mit der Problematik befassen wird, wird es in dubio das TDG hinzuziehen.
Oder seit ein paar Monaten das TMG.
Ergänzend dazu sollten diese Begriffserklärungen genügend Anhaltspunkte für weitere Recherchen bei Zweifelsfragen liefern.
Siechfred
Ok, danke euch beiden erstmal!
Gruß
HomerJ
Hi,
Oder seit ein paar Monaten das TMG.
oh, danke. Solch einschneidende Änderungen sollte man wissen ;-)
Cheatah
schau mal, hier steht es genau eklärt:
http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
Im übrigen gilt es für das Land, die Domainendung ist egal.
Ich würde Dir empfehlen Deine Website durch einen Rechtsanwalt
prüfen zu lassen. Man kann das mittlerweile online machen. Einfach
ein Angebot erstellen lassen. Kostet meistens nicht die Welt und
es schläft sich erheblich ruhiger.