Ergänzung:
Selbstverständlich (s. auch entprechende Gerichtsurteile) kannst Du ein juristisches Problem mit einem Gruppenmitglied bekommen, wenn das Gruppenfoto ohne seine Erlaubnis vröffentlicht wird.
Nur um das nochmal zu erwähnen (wir hatten es hier schon öfters zu diesem Thema): Selbst wenn eine prinzipielle Erlaubnis zur Veröffentlichung von jedem vorliegt, kannst Du Schwierigkeiten bekommen. Nämlich dann, wenn die Veröffentlichung in einem Rahmen geschieht, die der Abgebildete nicht erwarten konnte.
Beispiel für diesen Fall:
Daniel# erweckt den Anschein, daß er das Foto für ein Klassentreffen im Web veröffentlichen möchte - und bekommt von allen Personen das OK.
Tatsächlich kommt es auf seine Website "Die größten Segelohren der Welt". Die genannte könnte klagen - und würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch gewinnen.
Gruß, Cybaer
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