rfb: Recht am eigenen Abbild

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Moin

Nein, solange Du die Zugangsdaten nicht ans Schwarze Brett hängst, ist das kein Problem!

Wenn Du die Daten nur dieser begrenztem Gruppe mitteilst, ist es *keine* Veröffentlichung.

Was ist mit JavaScript-Passwörtern und anderen simpel zu überwindenden Hindernissen auf dem Niveau von Werbepreisrätseln? Gelten so "geschützte" Seiten als veröffentlicht oder nicht?

Gruß
rfb

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Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es selbst zu entdecken.
(Galileo Galilei)