Vinzenz Mai: suche Backupsoftware

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Hallo

Soweit ich das ganze verstanden habe, hat das Gericht wesentlich mehr technisches Verständnis bewiesen, als der technische Berater der Verteidigung.

jein!
Das Gericht forderte (soweit ich das wiederum verstehe) nicht explizit, daß das RAM in Echtzeit mitgeschrieben werden soll, wie es der Heise-Artikel auf den ersten Blick glaubhaft machen will, aber was das Gericht nicht verstanden ist, daß es sich nicht um einfachen Webserver handelt. Der Rechner ist eine Art Proxy, der Unmengen an Daten innerhalb kurzer Zeit abfackelt.

Mag sein. Aber um diese Daten geht es ja gerade nicht. Genau das hat das Gericht
mit dem technischen Sachverstand beurteilt, der dem Sachverständigen der Verteidigung abgeht.

Das auf Platte mitzuschreiben, würde also wohl auch nicht funktionieren, würde also insofern doch einem Abbild des RAMs entsprechen, was den ersten Eindruck der Meldung dann im Nachhinein doch recht gibt.

Nö. Definitiv nicht. Das Gericht hat festgestellt, dass statt den ca. 40 GB pro Tag, die die Verteidigung annahm, wohl nur 1% davon anfällt, nämlich Server-Log-Daten statt des Durchsatzes. 300-400 MB statt der 40 GB. Ich sehe da ehrlich gesagt für den Betreiber kein besonders großes Problem, dieses Datenvolumen zu handhaben. Macht ein Bandlaufwerk locker. Selbst die 40 GB pro Tag, von denen die Verteidigung ausging, sollten prinzipiell zu schaffen sein :-)

Das Gericht wies nach, dass es eben möglich ist, selektiv die Logdaten zu ermitteln. Eine Idee, auf die die Verteidigung nicht kam, die die Verteidigung für nicht möglich hielt, weil ihr schlicht und einfach Fachkenntnis in diesem Bereich entweder fehlte oder der Mangel an Sachkenntnis vorgeschoben wurde - weil der Beklagte das Log einfach nicht aktivieren wollte.

Das Urteil zeugt meiner Meinung nach von erheblichem Sachverstand des Gerichts - und nicht von dessen Mangel, was der Heise-Artikel suggeriert.

Freundliche Grüße

Vinzenz